Stevia ist ein Gattungsname und umfasst einen breiteren Bereich von der Pflanze bis zum Extrakt.

Im Allgemeinen enthält gereinigter Stevia-Blattextrakt eine Reinheit von SGs von 95 % oder mehr, wie in der Sicherheitsüberprüfung durch die JEFCA im Jahr 2008 erwähnt, die von mehreren Aufsichtsbehörden, einschließlich der FDA und der Europäischen Kommission, unterstützt wird.JEFCA (2010) genehmigte neun SGs, darunter Steviosid, Rebaudioside (A, B, C, D und F), Steviolbiosid, Rubososid und Dulcosid A.

Andererseits kündigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2010 einen Buchstaben E an, der für SG als E960 bezeichnet wird. E960 wird derzeit zur Spezifikation des Lebensmittelzusatzstoffs in der EU und jeder Zubereitung verwendet, die SG mit nicht weniger als 95 % enthält. eine Reinheit von 10 (eine zusätzliche SG oben ist Reb E) auf getrockneter Basis.Vorschriften definieren ferner die Verwendung von Steviosid- und/oder Rebaudiosid-Zubereitungen bis zu einem Anteil von 75 % oder mehr.

In China wird Stevia-Extrakt nach den Standards von GB2760-2014 Steviolglycosid reguliert, es wurde erwähnt, dass viele Produkte Stevia bis zu einer Dosierung von 10 g/kg für Teeprodukte und einer Dosierung für aromatisierte fermentierte Milch von 0,2 g/kg verwenden können Kann auch in folgenden Produkten verwendet werden: Konserviertes Obst, Backwaren / frittierte Nüsse und Samen, Süßigkeiten, Gelee, Gewürze usw.

Mehrere Aufsichtsbehörden, darunter der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe zwischen 1984 und 1999, JEFCA in den Jahren 2000–10 und die EFSA (2010–15), bezeichneten SGs als Süßungsmittel, und die letzten beiden Behörden gaben eine Empfehlung für die Verwendung von SGs als 4 mg/kg Körper als Tagesdosis pro Person an einem Tag.Rebaudiosid M mit mindestens 95 % Reinheit wurde ebenfalls 2014 von der FDA zugelassen (Prakash und Chaturvedula, 2016).Trotz der langen Geschichte von S. rebaudiana in Japan und Paraguay haben viele Länder Stevia als Lebensmittelzusatzstoff akzeptiert, nachdem sie unterschiedliche Überlegungen zu gesundheitlichen Aspekten angestellt hatten (Tabelle 4.2).


Postzeit: 25. November 2021